Die folgenden Regelungen gelten für unsere Sportangebote wie Skigymnastik und Kinderturnen:

Zu Nutzung der städtischen Sportstätten/-anlagen ab 15.12.2021 (gültig vorerst bis 12.01.2022) weist das Schul- und Sportamt der Stadt Amberg auf folgendes hin:

„In Bayern ist unter Auflagen die Sportausübung erlaubt. Voraussetzung für die Sportausübung ist die verbindliche Einhaltung der staatlichen Vorgaben (derzeit 15. BaylfSMV vom 23.11.2021, geändert mit

Verordnung vom 14.12.2021, sowie Rahmenkonzept Sport Stand vom 02.12.2021) sowie der Nutzungsbedingungen der Stadt Amberg.

Die Einhaltung der Vorgaben ist elementar für die Gesundheit aller Sportlerinnen und Sportler. Bitte achten Sie auf sich und andere!

Grundsätzlich gilt für jeglichen Sportbetrieb die 2G-plus- Regelung:

– Geimpft, genesen und zusätzlich getestet (PCR-Test, PoC-PCR-Test max. 48 Stunden alt; PoC-Antigentest max. 24 Stunden alt; unter Aufsicht vorgenommener Antigentest zur Eigenanwendung durch Laien [Selbsttest] max. 24 Stunden alt)

Hinweise:

– Dreifach-Geimpfte benötigen ab dem 15. Tag nach der Auffrischungsimpfung (Boosterimpfung) keinen zusätzlichen Testnachweis mehr. – Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, und Kinder stehen getesteten Personen gleich. – Für haupt- und ehrenamtlich Tätige (z. B. Übungs-/Trainingsleiter) gilt die 3G-Regelung. Grundsätzlich gilt für den Zugang zur Sportstätte sowie in der Sportstätte Maskenpflicht! – Kinder bis zum 6. Lebensjahr: Keine Maskenpflicht. – Kinder zwischen dem 6. und 16. Lebensjahr: Medizinische Gesichtsmaske. – Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr und Erwachsene: FFP2-Maske.

Sportausübung – Maskenpflicht:

Nachdem wir am 26.11.2021 eine Bestätigung vom Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration per E-Mail erhalten haben, dass während der Sportausübung keine Maskenpflicht besteht, weil die Sportausübung insoweit ein sonstiger Grund gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 sei, kann aufgrund dieser offiziellen Aussage bei der eigentlichen Sportausübung auf das Tragen einer Maske verzichtet werden (siehe auch Nr. 2 c) des Rahmenkonzepts Sport).

Regionaler Hotspot-Lockdown:

Sobald in Amberg die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (7-Tage-Inzidenz) den Wert von 1.000 überschreitet, so ist der Betrieb und die Nutzung von Sporthallen, Sportplätzen, Fitnessstudios, Tanzschulen und anderen Sportstätten untersagt. Lediglich der Wettkampf- und Trainingsbetrieb der Berufssportler sowie der Leistungssportler der Bundes- und Landeskader (ohne Zuschauer) -stadt-ambergist dann noch zulässig.“

Weiterführender Link der Stadt Amberg:

https://www.amberg.de/rathaus/news/das-gilt-derzeit-in-der-stadt-amberg